Ganzjährig geöffnet:
März-Oktober:  Mo.-Sa. 8:30 - 13:00h | 15:00 - 19:00h
So. 10:00 - 13:00 | 15:00 - 19:00h
Oktober-März: nach Absprache!
Campingplatz Werratal
Am Sande 11
37213 Witzenhausen
Telefon: 0 55 42 | 14 65
01 70 | 4 76 91 23
info@campingplatz-werratal.de

Unsere Platzordnung

Die Freizeitanlage dient Allen zur Erholung, deshalb sollen die Handlungen, die Andere belästigen oder stören könnten, unterlassen werden. Insbesondere sind die Gemeinschaftsanlagen schonend zu behandeln. Da sie zur Erholung, der Hygiene oder der Freizeitgestaltung Aller dienen. Gefahren, die von den Anlagen ausgehen sind sofort der Vermieterin anzuzeigen.

Den Anweisungen der Vermieterin oder ihres Personals ist Folge zu leisten. Die Vermieterin oder ihr Beauftragter übt das Hausrecht aus und ist berechtigt, Personen des Platzes zu verweisen. Dies gilt auch für hier gemeldete Personen oder Besucher hiervon, die gegen die Ordnung verstoßen.

Hunde sind stets an der Leine zu führen, andere Tiere so zu halten, dass eine Belästigung oder Gefahr ausgeschlossen ist. Für die Sanitäranlagen und den Spielplatz besteht Verbot für Tiere! Tierkot hat der Halter sofort zu beseitigen! Soweit ein Tier eine Belästigung darstellt, kann die Vermieterin verlangen, dass dieses Tier von der Freizeitanlage gänzlich ferngehalten wird, auch wenn die Tierhaltung im Mietvertrag erlaubt worden ist. Die Miete kann hierdurch nicht gemindert werden.

Die Platzruhe ist auf die Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 22:00 bis 07:00 Uhr festgelegt. Die Vermieterin kann den Platz in dieser Zeit sperren. In dieser Zeit herrscht absolutes Fahrverbot. Radios, Fernseher etc. sind auf Zeltlautstärke zu stellen. Das Gleiche gilt für Unterhaltungen und Gespräche.

Jegliche Fahrzeugfahrten dürfen nur zu dem notwendigen Zweck durchgeführt werden.

Wegen der Kinder und des Erholungswertes darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Bei Verstoß kann dem/n/r Mieter/in das Fahren auf der Freizeitanlage gänzlich untersagt werden. Die Schrankenkarte kann eingezogen werden. Eine Mietminderung findet nicht statt.

Der Kinderspielplatz darf nur von Kindern im dafür vorgesehenen Alter benutzt werden. Der/die Mieter/in hat seine Kinder insgesamt zu belehren und auf die Einhaltung zu achten. Der Spielplatz kann nicht ständig von der Vermieterin überwacht werden. Der/die Mieter/in haftet für seine Kinder. Er/sie kann sich bei der Vermieterin über eventuelle Gefahren informieren.

Offene Feuer sowie feuergefährdete Heizungen sind verboten. Grillen ist nur in dafür vorgesehenen geeigneten Geräten erlaubt und wenn jede Gefährdung ausgeschlossen ist. Gasflaschen müssen in den dafür vorgesehenen Behältern aufgestellt bzw. gelagert sein. Die Lagerung und Beförderung muss den entsprechenden Bestimmungen entsprechen.

Der Pkw ist auf der zugewiesenen Fläche zu parken. Bei Verstoß kann die Berechtigung zum Fahren auf der Freizeitanlage gänzlich untersagt werden. Die Schrankenkarte kann eingezogen werden. Die Miete kann nicht gemindert werden.

Die Wasserzapfstellen sind nur für die Entnahme von Trinkwasser zu benutzen. Es darf nicht unnötig Wasser verbraucht werden, z. B. zum Rasen bewässern, Auto- oder Wohnwagenwäsche oder zum Spielen für Kinder.

Die Vermieterin haftet nicht für Diebstahl oder Unfall. Dieses gilt auch für Waschmaschine oder Trockner. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Kleine Kinder sind von diesen Geräten fern zu halten.

Kinder unter vier Jahren dürfen die Sanitäranlagen nur in Begleitung Erwachsener benutzen.

Es darf nur Müll, der auf der Freizeitanlage anfällt, auf dieser entsorgt werden. Sperrmüll darf nicht entsorgt werden. Die vorgeschriebene Sortierung ist zu beachten.

Die Zufahrt zum Campingplatz ist über Schrankenkarten geregelt. Diese Karten dürfen von dem/n/r Mietern/in Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Mit diesen Karten darf Dritten die Schranke nicht geöffnet werden. Verlust oder Beschädigung der Karte ist der Vermieterin sofort zu melden. Bei Verlust oder Beschädigung der Karte hat der/die Mieter/in entsteht eine Summe von 40,00€.

Scharfe oder bissige Hunde sind nicht gestattet. Das gleiche gilt für die sog. Listenhunde und gefährliche Hunde.

Besucher MÜSSEN in der Rezeption angemeldet werden. Es fällt eine Gastpauschale in Höhe von 1,50€ an. Besucher dürfen den Campingplatz nur über den Rezeptionsbereich betreten. Das Betreten des Campingplatzes und dem Dauercamper-Bereich über anliegende Feldwege ist strikt untersagt und führt zur Kündigung des Pachtverhältnisses. Die Miete kann nicht gemindert werden